Grundsätzlich sind Balkonkraftwerke mit einer Leistung bis 600 Watt immer genehmigt. Sie müssen in diesem Leistungsbereich nicht angemeldet werden. Abgabestärkere Mini-Solaranlagen müssen von einer Fachkraft installiert oder vor Inbetriebnahme geprüft und bei den zuständigen Stellen angemeldet werden.
Dafür lohnt sich ein Balkonkraftwerk
Balkonkraftwerke sind kleine Solaranlagen, die an der Balkonbrüstung montiert werden. Sie versorgen die Hauselektrik mit Strom, darunter Stand-by-Geräte wie den Kühlschrank oder Tiefkühler. Je nach Leistung ist auch der Betrieb der Waschmaschine, des Fernsehers oder der Raumbeleuchtung möglich. Jede Kilowattstunde Solarstrom senkt die derzeit steigenden Kosten für Strom aus öffentlichen Verteilernetzen.
Balkonkraftwerk 800 Watt
Eine bundeseinheitliche Verpflichtung zur Anmeldung von Balkonkraftwerken über 600 Watt besteht derzeit nicht. Allerdings schützt eine Anmeldung beim Netzbetreiber sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vor eventuell späteren Nachforderungen der Anmeldung. Auf jeden Fall ist bei kostenloser Registrierung das Balkonkraftwerk mit 800 Watt erlaubt.
Es empfehlen sich allerdings Absprachen mit Miteigentümern in einer Wohneigentümergemeinschaft, falls die Anzahl und Größe der Module die Optik der Architektur verändert oder mehr als ein Haushalt vom Solarstrom versorgt werden sollen.
Balkonkraftwerk 900 Watt erlaubt, mit Fachkraft-Installation
Solarmodule für ein Balkonkraftwerk mit 900 Watt sind erlaubt, wenn sie wie beschrieben registriert werden. In der Regel wird diese Leistung durch Kopplung mehrerer kleiner Module erzielt, beispielsweise zweimal 450 Watt. Meldepflichtig ist dieser Leistungsbereich für den Fall, dass damit ein Stromertrag über den Eigenverbrauch hinaus erzielt wird.
Da es sich hierbei allerdings nur gelegentlich um geringe Stromeinspeisungen handelt, hakt der Netzbetreiber nicht nach. Relevant ist die Leistungsgröße für die Installationsvorschriften. Optimal ist es, wenn eine Fachkraft die Montage übernimmt, die Prüfung der Betriebssicherheit dokumentiert und die Anmeldung für die Nutzer des Balkonkraftwerks übernimmt.
Balkonkraftwerk 1200 Watt erlaubt, auch in Miteigentümergemeinschaften
Ein Balkonkraftwerk 1200 Watt ist erlaubt, wenn es wie eine Dach-Solaranlage oder eine Fassadeninstallation angemeldet wird. Hintergrund ist der zu erwartende Überschuss an erzeugtem Solarstrom. Hier müssen neben der Anmeldung auch technische Zusatzinstallationen wie spezieller Stromzähler, Speicher und Verteiler vorgenommen werden.
Dafür reicht die Leistung von mehreren Modulen mit der Gesamtleistung von 1.200 Watt für die Stromversorgung mehrerer Wohnräume und eventuell sogar zweier Haushalte aus. Hinsichtlich einer nötigen Genehmigung gilt auch hier bei Installationen auf Mietbalkonen die Abstimmungspflicht in der Miteigentümerversammlung. Eine Verweigerung einzelner Miteigentümer verhindert die Erlaubnis nicht.
In unserem Angebot haben wir auch ein Balkonkraftwerk mit 1.680 Watt.
Rechtliche Vorschriften für den Betrieb von Balkonkraftwerken mit mehr als 600 Watt
Pro Solarmodul auf dem Balkon darf nur eine Steckdose angeschlossen werden. Eine Schuko- oder Einspeisesteckdose in Mehrfachausführung ist also nicht zulässig. Sinnvoll ist diese Vorschrift vor allem hinsichtlich der Betriebssicherheit.
Auch ist so die immer richtige Strommenge gewährleistet, die vom Verbrauchsgerät kontinuierlich oder vorübergehend abgenommen wird. Generell empfiehlt sich bei leistungsstarken Balkonkraftwerken immer die Installation durch Fachkräfte. Sanktionen für die Montage in Eigenregie sind allerdings bislang bundesweit nicht vorgesehen oder gesetzlich verankert.
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Fazit:
Balkonkraftwerke mit mehr als 600 Watt bestehen in der Regel aus mehreren kleineren Modulen. Der Betrieb für ein Balkonkraftwerk von 800 Watt ist erlaubt, wenn es bei den zuständigen Verteiler- und Registrierungsstellen angemeldet wird. Eine Genehmigung ist auch für ein Balkonkraftwerk von 1.200 Watt weder nach Ländervorschrift noch bundesweit erforderlich.