Solar Inselanlage anmelden

Solar aufbau auf dem Dach

Eine Solar-Inselanlage versorgt dein Haus, Wohnmobil oder Boot mit Sonnenenergie, unabhängig vom öffentlichen Stromnetz. Du musst sie deshalb nicht bei Netzbetreibern anmelden. Jedoch können für größer dimensionierte Inselanlagen Baugenehmigungen erforderlich sein.

Sind Solar Inselanlagen meldepflichtig?

Die Installation und der Betrieb von Einspeise- und Nulleinspeise-PV-Anlagen sind beim Netzbetreiber meldepflichtig. Von dieser Meldepflicht ist die Solar-Inselanlage für Einfamilienhäuser, Wohnmobile, Boote und andere mobile Stromabnehmer ausgeschlossen. Für große Anlagen oder solche an denkmalgeschützten Gebäuden benötigst du allerdings eine Baugenehmigung.

Wo musst du eine Solar Inselanlage anmelden?

Die Baugenehmigung erteilt die örtliche Baubehörde, wenn deine geplante Solar-Inselanlage diese Unsicherheiten besitzt:

  • Die Gebäudestatik könnte nicht für die Last einer geplanten Solar-Inselanlage auf dem Dach geeignet sein.
  • Die geplante Fassadenanlage ist länger als die Fassadenseite des Gebäudes.
  • Die Inselanlage soll das komplette Dach deines Ein- oder Mehrfamilienhauses bedecken.
  • Deine Freiflächen-Inselanlage ist auf einer Gartenfläche in Richtung von Publikumsverkehr vorgesehen.
  • Du möchtest ein denkmalgeschütztes Gebäude autark mit einer Inselanlage versorgen.
  • Es gibt nachbarschaftliche Bedenken gegen die Solar-Inselanlage.

Nach BauGB entscheidet die Behörde dann entweder über die genehmigungsfreie Zusage oder erteilt eine Sondergenehmigung mit exakt festgelegten Installationsbedingungen. Eine Zustimmung zum anschließenden Betrieb muss für Inselanlagen niemand erteilen.

Kosten für die Anmeldung

Für Einspeise-Solaranlagen fallen beim Bauamt Genehmigungskosten von bis zu 1.000 Euro an. Je nach Bundesland und kommunaler Gebührenverordnung sind die Kosten für eine Solar-Inselanlage niedriger. Stellt sich heraus, dass du gar keine Baugenehmigung benötigst, musst du dennoch mit geringfügigen (dreistelligen) Bearbeitungsgebühren für eine Anfrage und Antragstellung rechnen.

Ablauf der Anmeldung einer Solar-Inselanlage

Sobald deine Inselanlage in allen statischen, elektrischen und räumlichen Aspekten fertig geplant ist, musst du nach einer Genehmigungspflicht bei der örtlichen Baubehörde nachfragen. Dies kann auch der jeweilige Solaranbieter übernehmen. In der Regel sind ihm die lokalen Vorschriften geläufig. Die Installation im Genehmigungsfall darf erst nach Vorliegen der Baugenehmigung beginnen. Drei bis acht Wochen sind eine übliche Bearbeitungsfrist.

Unterschiede bei Anmeldepflichten zwischen Solar-Inselanlagen und Balkonkraftwerken

Die Unabhängigkeit in der Stromversorgung und der Bezug zum öffentlichen Stromnetz entscheiden bei Mini-Solaranlagen (Balkonkraftwerk) und Solar-Inselanlagen über die Anmeldepflicht wie folgt:

Anmeldung eines Balkonkraftwerks

Balkonkraftwerke bis 600 Watt musst du beim Netzbetreiber nicht anmelden. Es handelt sich um Stecker- bzw. Nulleinspeiseanlagen, die keine Strommengen ans öffentliche Netz liefern. Allerdings bleibst du mit dem BKW versorgungsrelevant, sobald von der Steckeranlage nicht genügend Solarstrom geliefert wird. Fehlenden Strom liefert das öffentliche Netz nach.

Anmeldung von Solar-Inselanlagen

Eine Anmeldung von Inselanlagen ist nicht nötig. Wesentlicher Unterschied zu Balkonkraftwerken ist das Fehlen einer Netzverbindung zum öffentlichen Stromnetz. Während dort im Notfall sofort die externe Versorgung anspringt, bist du mit einer Solar-Inselanlage sowohl autark als auch vollständig eigenverantwortlich.

Fazit:

Weder musst du eine Solar Inselanlage anmelden, noch für kleine oder normal große Anlagen eine Baugenehmigung einholen. Ausnahmen sind sehr groß dimensionierte Installationen, solche an denkmalgeschützten Gebäuden oder Solarparks mit Publikumseinsicht. Eine Nachfrage beim örtlichen Bauamt kann Zweifel hinsichtlich einer möglichen Genehmigungspflicht vor Installationsbeginn beseitigen.

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