Bundesweit fördert der Gesetzgeber den Umstieg von Privathaushalten und Gewerbetreibenden auf erneuerbare Energien. Jedes Land hat zusätzlich eigene Förderprogramme, die an Vorschriften für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen geknüpft sind. Auch bei der Anschaffung von Balkonkraftwerken muss dies vor der Anschaffung berücksichtigt werden.
Vorschriften für Balkonkraftwerke in Bayern
Ein Balkonkraftwerk bis 600 Watt muss in Bayern nicht angemeldet werden. Erst ab 600 Watt ist eine Registrierung beim Netzbetreiber und ein Eintrag im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich. Der bayerische Standort sieht keine Ausnahmen vor. Allerdings muss die Mini-Solaranlage am Balkon nicht genehmigt werden, sondern kann an jedem Balkon installiert werden. Architektonische Gegenargumente, etwa in einer Wohngegend mit denkmalgeschützter Architektur, führen nicht nur zu Verweigerung.
Wichtig: Rechtzeitige Anmeldung
Ein Balkonkraftwerk sollte wegen der landesweiten und kommunal unterschiedlichen Förderung in Bayern frühzeitig vor Anschaffung und Installation angemeldet werden. Förderprogramme für 10.000 Häuser sind inzwischen ausgeschöpft, neue in Planung. Aktuelle Förderstädte im Freistaat für Balkonkraftwerke sind Adelsdorf, Bubenreuth und Erlangen. Auch in kleinen Kommunen lohnt die Nachfrage nach Investition. Denn aktuell wird überall fieberhaft an der Ausweitung kommunaler Fördermöglichkeiten für die kleinen Stromsparer am Balkon gearbeitet.
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Balkonkraftwerk Förderung in Bayern am Beispiel der Stadt Erlangen
Erlangen fördert die Anschaffung von Balkonkraftwerken mit 50 Euro pro kWp. Das entspricht einem Gesamtförderbetrag von 300 Euro für eine Mini-Solaranlage mit 600 Watt Leistungsgröße. Für Förderanträge schreibt die Stadt pro Solartechnik technische Mindestanforderungen zur Gebäudetechnik vor, beispielsweise genormte und geprüfte Module sowie rechtliche Zustimmung bei Vermietern oder mehreren Wohnungseigentümern. Grundlage für einen Förderantrag ist das konkrete Leistungsangebot des Herstellers / Händlers des jeweiligen Balkonkraftwerks.
Bundesweite Regelungen zum Betrieb von Balkonkraftwerken
Die technischen Regelungen zum Betrieb von Balkonkraftwerken sind in allen deutschen Bundesländern nahezu identisch. Unterschiedlich sind beim Balkonkraftwerk in Bayern die Details zur Förderfähigkeit, Vorschriften zur maximalen Förderhöhe und zeitlich begrenzte Bereitstellung der Mittel. Ebenfalls wichtig ist bereits beim Förderantrag die Mithilfe des jeweiligen Installateurs. Er bescheinigt vorher und nachher den einwandfreien Zustand der Bauteile und deren sichere Funktionalität.
Bundesweite Fördermöglichkeiten über die länderspezifische Förderung hinaus
Bundesweit akzeptieren die Fördermittelgeber nur die fachgerechte Installation von Balkonkraftwerken. Eigeninstallation ist möglich. Die korrekte Ausführung der Facharbeit muss allerdings für den Förderantrag von einem zertifizierten Energieberater bestätigt werden. Allerdings können die Materialkosten und somit ein erheblicher Kostenanteil gefördert werden.
Sparpotenzial netto (ohne Förderung) für kleine und mittlere Haushalte
Die Leistung von Balkonkraftwerken amortisiert die Anschaffungskosten in einem Zeitraum unter zehn Jahren durch den kostenneutral erzeugten und verbrauchten Strom. Netto können mit zwei Modulen am Balkon 13 Prozent Stromkosten jährlich eingespart werden. Angesichts der steigenden Strompreise am freien Energiemarkt macht das dreistellige Entlastungsbeträge aus.
Fazit:
Für ein Balkonkraftwerk in Bayern bieten viele Städte im Freistaat Förderprogramme an. Der Antrag muss mit einem konkreten Angebot vor Installationsbeginn bei der Kommune gestellt werden. Langfristig sind damit attraktive Einsparungen durch autarke Stromversorgung aus Solarenergie möglich.