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Balkonkraftwerke anmelden: Das musst du wissen!

Da es sich bei Deinem Balkonkraftwerk um eine Solaranlage handelt, die mit dem öffentlichen Stromnetzwerk verbunden ist, ist für die Inbetriebnahme eine offizielle Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erforderlich. Diese erfolgt in der Regel unkompliziert und benötigt bei Anlagen bis zu einer Maximalleistung von 600 Watt keine zusätzliche Genehmigung. Weitere Informationen für die Anmeldeformalitäten findest Du auf der Seite des Netzbetreibers. Es gibt eine Ausnahme von der Meldepflicht für Deine Anlage und zwar dann, wenn Du in der Lage bist, Dich komplett autark mit Strom zu versorgen, so dass Du keinen Anschluss an das öffentliche Stromnetz benötigst.

Für alle Fragen rund um das Thema Anmeldung deines Balkonkraftwerks stehen wir von Camper Power Dir jederzeit gern mit Rat und Tat zur Seite. Wir sind sowohl telefonisch als auch per E-Mail für Dich erreichbar. Oder Du nutzt einfach das Kontaktformular auf unserer Webseite. Sobald Deine Anfrage bei uns eingeht, melden wir uns umgehend bei Dir und beantworten gern alle Deine Fragen zum Thema Solarmodule und Energiespeicher.

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Häufige Fragen zur Balkonkraftwerk Anmeldung:

Balkonkraftwerke werden immer beliebter und produzieren CO2-neutrale Energie. Nutzer müssen aber bedenken, dass die praktischen Stromerzeuger meldepflichtig sind. Grundsätzlich gilt: Balkonkraftwerke mit einer Leistung ab 600 Watt müssen angemeldet werden. Der Betrieb von Anlagen bis maximal 600 Watt ist nicht meldepflichtig. In Deutschland müssen aber im Gegensatz zu anderen Ländern alle Anlagen, die Strom ins Netz einspeisen, registriert werden. Sie müssen sowohl beim lokalen Verteilnetzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur eingetragen sein.

Dein Balkonkraftwerk anmelden musst du innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Meldest du Dein Balkonkraftwerk zu spät oder gar nicht an, drohen Strafen.

Du hast die Möglichkeit, die Anmeldung entweder selber durchzuführen oder eine autorisierte Person – zum Beispiel eine Elektrofachkraft – zu beauftragen.

Die deutschen Netzbetreiber möchten, dass alle Stromerzeugungsanlagen bei ihnen gemeldet werden. Als Erstes musst du also deinen lokalen Verteilnetzbetreiber ausfindig machen, um deine Anlage dann dort registrieren zu können. Weißt du nicht, um welchen Betreiber es sich handelt, findest du diese Information auf deiner Stromrechnung. Alternativ kannst du auch online nach dem Betreiber für dein Haus, beziehungsweise deinen Ort, suchen.

Dein Balkonkraftwerk anmelden musst du zusätzlich noch bei der Bundesnetzagentur. Dort musst du dich als Betreiber mit den Daten deiner Anlage ins Marktstammdatenregister eintragen. Sollten sich wichtige Eigenschaften deines Solarmoduls ändern – zum Beispiel die Leistung -, musst du die Informationen hier ändern.

Da die lokalen Netze an deinem Wohnort einem der über 800 Verteilnetzbetreiber in Deutschland gehören, möchten diese einen Überblick über die angeschlossenen stromerzeugenden Anlagen haben. Wichtig ist die Anmeldung vor allem auch, damit du bestätigst, dich an die Vorschriften zur Inbetriebnahme einer Mini-PV Anlage gehalten zu haben. So benötigst du beispielsweise einen konformen Wechselrichter, der den Gleichstrom deiner Anlage in den benötigten Wechselstrom umwandelt.

Mit einer Anmeldung verzichtest du weiterhin auf eine EEG-Vergütung, da diese sich in der Regel nicht lohnt. Dies bedeutet, dass du für den von dir ins Netz eingespeisten Strom keinen finanziellen Ausgleich erhältst.

Sollte man sein Balkonkraftwerk anmelden oder nicht? Diese Frage kann durchaus Verwirrung stiften. Grundsätzlich muss eine Mini-PV-Anlage, die mit dem örtlichen Stromnetz verbunden wird, immer angemeldet werden. Es spielt also keine Rolle, welche Leistung deine Anlage hat und dass du vermutlich kaum Strom einspeisen wirst. Dein Mini-Solaranlage anmelden musst du immer.

Auf europäischer Ebene ist allerdings seit der neuen EU-Verordnung 2016/631 immer wieder von einer Bagatellgrenze die Rede. Diese wird bei 800 Watt festgelegt. Private Stromerzeuger, deren Anlage unter dieser Leistung bleibt, werden somit als nicht signifikant klassifiziert. In Deutschland kannst du übrigens nur mit einer Anlage, die bis zu 600 Watt erzeugt, als nicht relevanter Kleinerzeuger gelten.

Egal, wie hoch die Leistung deiner Mini-PV Anlage aber ist: Du solltest sie immer beim Verteilnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur anmelden.

Die Anmeldung für private Betreiber kleiner Solarmodule gestaltet sich bei der Bundesnetzagentur und dem örtlichen Verteilnetzbetreiber in der Regel einfach. Es handelt sich hierbei auch übrigens nicht um eine Genehmigung – diese benötigst du nicht. Du informierst durch deine Anmeldung einfach darüber, dass du in Zukunft ein Balkonkraftwerk betreiben wirst.

Im Marktstammregister der Bundesnetzagentur kannst du dein Balkonkraftwerk anmelden, indem du ein Online-Benutzerkonto erstellst und die relevanten Daten eingibst. Der Anmeldeprozess beim Netzbetreiber kann unterschiedlich ausfallen. Es empfiehlt sich, vorab mit dem Betreiber Kontakt aufzunehmen. Möchtest du die Anmeldung nicht selber durchführen, kannst du eine Elektrofachkraft beauftragen.

Balkonkraftwerk anmelden - FAQ

Du hast eine andere Frage?
Schreibe uns an hallo@camperpower.de oder ruf uns an unter +49 261 97336684. Wir beraten dich gerne!

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Balkonkraftwerk anmelden: Hierauf solltest du achten

Balkonkraftwerke stellen eine exzellente Möglichkeit dar, den eigenen Haushalt umweltfreundlich mit selbst erzeugtem Strom zu versorgen. Vor der Inbetriebnahme gibt es allerdings einiges zu beachten. Grundsätzlich gilt: Ein Balkonkraftwerk muss in Deutschland beim örtlichen Verteilnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Du darfst hierzulande ohne Anmeldung keinen Strom ins Netz einspeisen. Dies gilt auch für geringe Strommengen.

In anderen Ländern können die Regelungen abweichen. Auf EU-Ebene gelten Anlagen mit bis zu 800 Watt als nicht relevante Kleinerzeuger. In Deutschland liegt diese Bagatellgrenze bei 600 Watt. Deine Anlage darf also nicht mehr als 600 Watt erzeugen. Anmelden musst du sie in jedem Fall – auch, wenn die EU-Gesetzeslage einen anderen Eindruck vermittelt. Die Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur sollte innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.

Zu beachten ist außerdem, dass Mieter ihren Vermieter um Erlaubnis bitten müssen, bevor sie ein Balkonkraftwerk installieren. Stellst du die vielen Vorteile deiner Anlage gebührend dar, ergeben sich hier aber in der Regel keine Probleme.

Was ist, wenn ich 2 Balkonkraftwerke betreibe?

Du möchtest mehr als ein Solarmodul betreiben? Es existiert keine gesetzliche Beschränkung über die Anzahl zulässiger Solarpanele. Du darfst daher theoretisch so viele Anlagen auf deinem Balkon haben, wie du willst.

Beachte dennoch, dass du in Deutschland nur bis zu einem Gesamterzeugnis von 600 Watt als nicht systemrelevanter Kleinerzeuger giltst. Diese 600 Watt geben die von dir über den Wechselrichter eingespeiste Leistung an. Erreichst du also mit 2 Balkonkraftwerken nicht mehr als 600 Watt, ist dies kein Problem. Überschreitest du diese Grenze, bist du kein Kleinbetreiber mehr und musst mit einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand rechnen.

Strafen bei Nicht-Anmeldung sind möglich

Was passiert eigentlich, wenn du dein Balkonkraftwerk gar nicht oder zu spät anmeldest? In aller Regel sind Netzbetreiber und Bundesnetzagentur kulant und lassen auch eine verspätete Anmeldung ohne Sanktionen zu.

Theoretisch wären aber Bußgelder nach § 21 (MaStRV) möglich, sofern deine Anmeldung nicht innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgte.

Tatsächlich fällt die Nichtanmeldung eines Balkonkraftwerks aber mitunter kaum auf. Ein beachtlicher Teil der Solarzellen auf Balkonen in Deutschland ist nach Schätzungen vermutlich gar nicht angemeldet. Sollte ein Bußgeld verhängt werden, hängt dessen Höhe vom individuellen Fall ab – zum Beispiel von der Leistung deines Kraftwerks. Für gewöhnlich ist bei Nichtanmeldung aber nicht mit Strafen zu rechnen.

Welche weiteren Vorschriften für Balkonkraftwerke gibt es?

Du darfst grundsätzlich Balkonkraftwerke mit einer Leistung bis zu 600 Watt selber anmelden und benutzen. Anschließen darfst du die Anlage bereits an gewöhnliche Schukostecker. Ein solcher reicht in der Regel aus. Alternativ ist auch die Installation eines sogenannten Wielandsteckers möglich.

Zum Betrieb deiner Solaranlage ist außerdem ein moderner Stromzähler vonnöten – alte Modelle laufen manchmal noch rückwärts. Sollte in deinem Fall ein neuer Zähler nötig sein, übernimmt den Austausch zumeist der Netzbetreiber.

Wohngebäudeversicherung für Balkonkraftwerke: Macht das Sinn?

Gewöhnliche Wohngebäudeversicherungen decken Balkonkraftwerke in der Regel nicht ab. Wünschst du für deine Anlage einen Versicherungsschutz, musst du diesen gesondert abschließen. Viele Versicherungsvertreter bieten zum Beispiel im Rahmen der Wohngebäudeversicherung eine Zusatzversicherung an. Diese kannst du einfach dazubuchen.

Alternativ bieten einige Versicherer gesonderte Versicherungen für Solarmodule an. Diese decken dann zum Beispiel Schäden durch Feuer, Kurzschluss, Überspannung oder Naturereignisse ab. Schäden durch Abnutzung lassen sich nicht versichern.